Allgemeine Mietbedingungen für Reisemobile der Media-Concepts GmbH (gültig ab 01/2025)

Transparenz und Fairness sind uns wichtig. Daher fassen diese Mietbedingungen alle relevanten Punkte rund um die Anmietung eines unserer Reisemobile zusammen. Sie sollen Dir einen klaren Überblick über Deine Rechte und Pflichten verschaffen und Missverständnisse von Anfang an vermeiden. Nimm Dir bitte einen Moment Zeit, um die nachfolgenden Regelungen zu lesen.

Folgende Bereiche sind behandelt:

Vertragsgrundlagen: Zustandekommen des Vertrags, Geltungsbereich der AGB.

Fahrer und Dokumente: Voraussetzungen für berechtigte Fahrer, notwendige Dokumente.

Nutzung des Reisemobils: Erlaubte und unerlaubte Nutzungen, Verhalten im Straßenverkehr.

Mietpreis und Kosten: Zusammensetzung des Mietpreises, Servicepauschale, Kaution, zusätzliche Kosten (z.B. Mehrkilometer, Reinigung, Betankung).

Buchung und Änderungen: Buchungsprozess, Möglichkeiten und Bedingungen für Buchungsänderungen.

Zahlungsbedingungen: Fälligkeit von Anzahlung, Restzahlung und Kaution, Folgen von Zahlungsverzug.

Stornierung und Kündigung: Rechte und Pflichten bei Stornierung durch den Mieter, Kündigungsrechte beider Parteien.

Ersatzfahrzeug: Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs im Falle eines Defekts oder Schadens.

Pflichten des Mieters: Sorgfältiger Umgang mit dem Reisemobil, Verhalten bei Unfällen und Schäden.

Übergabe und Rücknahme: Ablauf der Übergabe und Rücknahme, Zustand des Fahrzeugs.

Versicherung: Versicherungsumfang und Selbstbeteiligung.

Haftung: Haftung des Vermieters und des Mieters in verschiedenen Fällen.

Datenschutz: Umgang mit personenbezogenen Daten.
Schlussbestimmungen: Anwendbares Recht, Gerichtsstand

1. Vertragspartner und Geltungsbereich

Der Mietvertrag für ein Reisemobil wird ausschließlich zwischen Ihnen (im Folgenden „Mieter“ genannt) und der Media-Concepts GmbH, An der Petrikirche 5, 38100 Braunschweig (im Folgenden „Vermieter“ genannt) geschlossen.

Mit Abschluss des Mietvertrags für ein Reisemobil zwischen Mieter und Vermieter werden diese Mietbedingungen Vertragsbestandteil.

1.1 Geltung dieser Bedingungen

Es gelten ausschließlich die Mietbedingungen des Vermieters. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Mieters werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn der Vermieter davon Kenntnis hat. Eine Ausnahme gilt nur, wenn der Vermieter deren Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt. Insbesondere gelten die Mietbedingungen des Vermieters auch dann, wenn der Vermieter in Kenntnis der Bedingungen des Mieters die Vermietung vorbehaltlos durchführt.

1.2 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser Mietbedingungen gelten folgende Definitionen:

  • Verbraucher: Eine natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
  • Unternehmer: Eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.  
  • Mieter: Sowohl Verbraucher als auch Unternehmer, die beim Vermieter Reisemobile mieten.
  • Vermieter: Die Media-Concepts GmbH, bei der der Mieter ein Reisemobil mietet.
  • Preisliste: Die jeweils aktuelle Preisliste des Vermieters zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

2. Vertragsinhalt

Gegenstand des Vertrages ist ausschließlich die Anmietung eines Reisemobils durch den Mieter vom Vermieter (Mietvertrag) mit den im Mietvertrag und diesen Mietbedingungen festgelegten Rechten und Pflichten.

Der Mietvertrag gewährt dem Mieter das zeitlich begrenzte Nutzungsrecht für das Reisemobil im vereinbarten Umfang. Der Vertrag endet mit dem Ablauf der Mietzeit. Eine Verlängerung ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Vermieters möglich. Eine automatische Verlängerung durch fortgesetzten Gebrauch (§ 545 BGB) ist ausgeschlossen.

Der Vermieter hat durch den Mietvertrag insbesondere Anspruch auf die vereinbarte Miete und die Einhaltung aller im Vertrag, einschließlich dieser Mietbedingungen, geregelten Pflichten des Mieters.

Dieser Vertrag ist kein Reisevertrag im Sinne der §§ 651a ff. BGB. Der Mieter gestaltet seine Reisen und Übernachtungen selbst. Der Vermieter schuldet keine Reiseleistungen. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Reisevertrag finden keine Anwendung.

3. Fahrerlaubnis, Dokumente, Nutzung, Auslandsfahrten

3.1 Berechtigte Fahrer

Das Reisemobil darf nur vom Mieter und den im Mietvertrag genannten Fahrern gefahren werden, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Für Reisemobile bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht: Mindestalter 25 Jahre und mindestens drei Jahre Besitz einer in Deutschland gültigen Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse (z.B. Klasse B oder 3).

Die genauen Alters- und Führerscheinbestimmungen sind vor der Reservierung auf www.camper-bs.de/mietbedingungen einsehbar.

Weitere Fahrer, die die Voraussetzungen erfüllen, können bis zur Fahrzeugübergabe schriftlich mit dem Vermieter vereinbart werden. Hierfür kann eine zusätzliche Gebühr anfallen.

Der Mieter ist verantwortlich, dass nur berechtigte Fahrer das Reisemobil führen. Er muss die Namen und Adressen aller Fahrer dokumentieren und dem Vermieter auf Anfrage mitteilen.

3.2 Dokumentenvorlage und Adressänderung

Der Mieter muss vor der Übergabe des Reisemobils für jeden im Mietvertrag genannten Fahrer einen gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie die erforderliche inländische Fahrerlaubnis vorlegen. Die Vorlage ist Voraussetzung für die Übergabe.

Können die Dokumente nicht vorgelegt werden, kann der Vermieter den/die betreffenden Fahrer vom Vertrag streichen. Der Mietpreis bleibt davon unberührt. Können die Dokumente für keinen Fahrer vorgelegt werden, kann der Vermieter den Vertrag nach angemessener Fristsetzung fristlos kündigen. In diesem Fall sind Ansprüche des Mieters wegen Nichterfüllung ausgeschlossen; es gelten die Regelungen zur vom Mieter verschuldeten Kündigung (Punkt 7.2).

Verspätete Übergabe aufgrund fehlender Dokumente geht zu Lasten des Mieters.

Adressänderungen des Mieters sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.

3.3 Nutzung des Reisemobils

Das Reisemobil darf nur im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden. Es ist schonend und gemäß den geltenden Vorschriften und technischen Regeln zu behandeln. Die Bedienungsanleitungen sind zu beachten. Bei Abwesenheit ist das Reisemobil ordnungsgemäß zu verschließen.

Die geltenden Vorschriften, Zuladungsbestimmungen, Fahrzeugabmessungen und technischen Regeln sind einzuhalten. Der Mieter ist verpflichtet, die Betriebsbereitschaft und Verkehrssicherheit des Reisemobils regelmäßig zu überprüfen, insbesondere Öl- und Wasserstand sowie Reifendruck. Eine Beladungskontrolle vor Fahrtantritt wird dringend empfohlen.

Untersagt ist die Nutzung des Reisemobils für:

  • Motorsportliche Zwecke, insbesondere Rennen oder Trainingsfahrten
  • Fahrzeugtests oder Fahrsicherheitstrainings
  • Zwecke, die zu übermäßiger Beanspruchung führen
  • Fahrschulübungen
  • Gewerbliche Personenbeförderung
  • Weitervermietung oder Verleih
  • Straftaten
  • Beförderung leicht entzündlicher, giftiger oder gefährlicher Stoffe

Das Rauchen in den Reisemobilen ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung ist der Vermieter berechtigt, eine pauschale Entschädigung von 500,- Euro zu verlangen. Der Mieter kann nachweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

3.4 Auslandsfahrten

Der Mieter muss sich selbst über die Verkehrsregeln und Gesetze der bereisten Länder informieren und diese einhalten.

Grundsätzlich sind nur innereuropäische Auslandsfahrten gestattet. Fahrten nach Bulgarien, Grönland, Island, Rumänien, Türkei, sowie auf die Kanarischen Inseln, Madeira oder die Azoren sind nur mit vorheriger ausdrücklicher Genehmigung des Vermieters gestattet.
Fahrten nach Russland, die Ukraine und Weißrussland sowie in Krisen- und Kriegsgebiete sind generell untersagt!

4. Mietpreis, Servicepauschale, Kaution und zusätzliche Kosten

4.1 Mietpreisgestaltung

Der zu zahlende Mietpreis ist im Mietvertrag festgelegt und basiert auf der jeweils gültigen Preisliste zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

Die Abrechnung erfolgt pro Übernachtung. Der Preis pro Nacht kann je nach Saison variieren.

Im Mietpreis sind, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, lediglich die Kosten für die Kfz-Versicherung (siehe Punkt 11) sowie Wartung und normale Verschleißreparaturen enthalten.

Die im Mietpreis enthaltenen Freikilometer sind der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen.

Nicht im Mietpreis enthalten sind insbesondere Kraftstoff, Mautgebühren, Parkgebühren, Campingplatzgebühren, Stellplatzgebühren, Fährkosten, Bußgelder, Strafgebühren und sonstige Betriebskosten. Diese Kosten trägt der Mieter.

Bei vorzeitiger Rückgabe des Reisemobils ist der volle Mietpreis zu zahlen, es sei denn, der Vermieter kann das Fahrzeug im restlichen Zeitraum anderweitig vermieten. In diesem Fall wird der Mietpreis anteilig erstattet.

Bei verspäteter Rückgabe hat der Vermieter Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung mindestens in Höhe des vereinbarten Mietzinses, unabhängig vom Verschulden des Mieters. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.

4.2 Servicepauschale

Für jede Anmietung wird eine einmalige Servicepauschale erhoben. Diese beinhaltet die gründliche Einweisung in das Reisemobil, die Übergabe im betriebsbereiten Zustand, die Füllung einer Propangasflasche (11kG) und die Außenreinigung bei Rückgabe. Die Höhe der Servicepauschale ist der gültigen Preisliste zu entnehmen.

4.3 Sicherheitsleistung (Kaution)

Der Mieter ist verpflichtet, eine Kaution als Sicherheit für die Erfüllung seiner Pflichten zu hinterlegen. Die Höhe der Kaution ist der gültigen Preisliste zu entnehmen. Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe (siehe Punkt 10) und Endabrechnung erstattet.

Zusatzkosten, die über den Mietzins und die Servicepauschale hinausgehen, werden mit der Kaution verrechnet. Bei Schäden am Reisemobil bei der Rückgabe kann der Vermieter die Kaution bis zur Klärung der Schadenhöhe und Kostentragung einbehalten.

Zusatzkosten können insbesondere für Reinigungsarbeiten, Mehrkilometer, Betankung, Schäden und Selbstbehalte der Versicherung entstehen.

4.4 Weitere Kosten

Weitere Kosten können insbesondere in folgenden Fällen anfallen:

  • Überschreitung der vereinbarten Kilometer: 0,40 € pro Mehrkilometer.
  • Unzureichende Innenreinigung oder unzureichende Reinigung der Toilette/des Fäkaltanks: Es wird eine Reinigungspauschale gemäß der gültigen Preisliste berechnet. Der Mieter kann nachweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
  • Nicht vollgetankte Rückgabe: Der Mieter trägt die Kosten für die Betankung durch den Vermieter. Es werden 2,50 € pro fehlendem Liter Kraftstoff sowie eine Aufwandspauschale von 50,- € berechnet (siehe auch Punkt 10).
  • Beschädigte oder fehlende Gegenstände: Der Mieter trägt die Kosten, sofern er die Beschädigung oder den Verlust zu vertreten hat.

Weitere Kosten können der jeweils aktuellen Preisliste entnommen werden.

5. Buchung und Änderungen

5.1 Zustandekommen des Mietvertrages

Ein Mietvertrag kommt ausschließlich auf eine der folgenden Arten zustande:

  • Unterzeichneter Mietvertrag in Papierform (Variante 1).
  • Online-Buchung mit Bestätigung durch den Vermieter (Variante 2): Der Mieter klickt am Ende des Online-Buchungsvorgangs auf „Kostenpflichtig buchen“ und erhält eine Buchungsbestätigung vom Vermieter.

Eine Buchung gilt nur für eine Reisemobilkategorie, nicht für ein bestimmtes Fahrzeugmodell oder einen bestimmten Grundriss. Der Vermieter kann den Mieter auf ein gleich- oder höherwertiges Reisemobil umbuchen. Bei einer Umbuchung auf eine niedrigere Kategorie und Zustimmung des Mieters wird die Preisdifferenz erstattet.

5.2 Änderungen der Buchung

Der vereinbarte Mietzeitraum ist verbindlich.

Änderungen des Mietzeitraums sind nur unter folgenden Bedingungen möglich:

  • Verfügbarkeit entsprechender Kapazitäten beim Vermieter.
  • Mitteilung des Änderungswunsches mindestens 60 Tage vor Mietbeginn.
  • Schriftliche Zustimmung des Vermieters.
  • Der neue Mietzeitraum liegt im gleichen Kalenderjahr und entspricht mindestens dem Umfang des ursprünglichen Zeitraums.

Ein Rechtsanspruch auf Buchungsänderung besteht nicht.

Der voraussichtliche Mietpreis muss spätestens 30 Tage vor Mietbeginn auf dem vom Vermieter mitgeteilten Konto eingegangen sein (siehe Punkt 6.2).

6. Zahlungsmodalitäten und Zahlungsverzug

6.1 Anzahlung

Der Mieter leistet eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Mietpreises. Diese ist innerhalb von 5 Bankarbeitstagen nach Vertragsabschluss fällig. Die Zahlung erfolgt nach Vereinbarung per Überweisung oder Online-Zahlung.

Die Online-Zahlung ermöglicht die Begleichung des Mietpreises, der Servicepauschale und weiterer vertraglich vereinbarter Zahlungen über die hinterlegten Kreditkartendaten. Die Kaution (siehe Punkte 4.3 und 6.3) wird im Rahmen der Online-Zahlung zunächst nur reserviert (geblockt). Bei Wahl der Online-Zahlung kann der Mieter entscheiden, ob er nur die Anzahlung direkt entrichten möchte und die restlichen Zahlungen gemäß Punkt 6.2 erfolgen oder ob er den gesamten Mietpreis, die Servicepauschale und weitere vertragliche Beträge (außer der Kaution) sofort bezahlt.

Bei nicht rechtzeitiger Anzahlung kann der Vermieter den Mietvertrag nach angemessener Nachfristsetzung fristlos kündigen (siehe Punkt 7.2).

6.2 Restzahlung

Der restliche Mietpreis, die Servicepauschale und weitere vertragliche Zahlungen des Mieters sind spätestens 30 Tage vor dem vereinbarten Übergabetermin vollständig beim Vermieter einzugehen.

6.3 Kaution

Die Kaution (siehe Punkt 4.3) ist vor der Übernahme des Reisemobils beim Vermieter zu hinterlegen. Dies kann ausschließlich unbar, per Kreditkarte, Überweisung oder EC-Karte erfolgen.

6.4 Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug des Mieters werden Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erhoben.

7. Stornierung, Rücktritt, Kündigung und Nichtabnahme

7.1 Widerruf und Rücktritt des Mieters

Es wird darauf hingewiesen, dass für Mietverträge gesetzlich kein allgemeines Rücktritts- oder Widerrufsrecht besteht. Insbesondere gilt dies gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht für die Vermietung von Kraftfahrzeugen, wenn der Vertrag einen bestimmten Termin oder Zeitraum vorsieht. Sollte dem Mieter im Einzelfall dennoch ein gesetzliches Widerrufs- oder Rücktrittsrecht zustehen, bleibt dieses durch diese Mietbedingungen unberührt.

7.2 Kündigung des Mietvertrages

Der Mietvertrag wird für einen festen Zeitraum geschlossen und endet automatisch zum vereinbarten Rückgabetermin. Eine ordentliche Kündigung durch Mieter oder Vermieter ist ausgeschlossen.

Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Der Vermieter kann den Vertrag insbesondere fristlos kündigen, wenn:  

  • Der Mieter eine vereinbarte Zahlung oder Sicherheitsleistung (Kaution) auch nach angemessener Nachfrist nicht leistet.
  • Der Mieter die erforderlichen Dokumente für sich und alle genannten Fahrer auch nach angemessener Nachfrist nicht vorlegt (siehe Punkt 3.2).
  • Höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Vertragserfüllung unmöglich machen.
  • Das Reisemobil durch falsche Angaben oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht wurde (z.B. Identität, Zahlungsfähigkeit, Verwendungszweck).
  • Der Zweck der Anmietung gesetzeswidrig ist.
  • Der Mieter wesentlich gegen seine Pflichten verstößt und eine angemessene Frist zur Abhilfe erfolglos verstrichen ist (außer in Fällen, in denen eine Fristsetzung aussichtslos oder eine sofortige Kündigung aufgrund besonderer Umstände gerechtfertigt ist).

Eine berechtigte außerordentliche Kündigung durch den Vermieter begründet keinen Anspruch des Mieters auf Schadensersatz. Hat der Mieter die Kündigung zu vertreten, werden die Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung und ersparte Aufwendungen auf einen Schadensersatzanspruch angerechnet. Bei Nicht-Weitervermietung werden die ersparten Aufwendungen pauschal wie folgt berechnet:

  • Kündigung bis 61 Tage vor Mietbeginn: 20 % des Mietpreises.
  • Kündigung 60 bis 30 Tage vor Mietbeginn: 40 % des Mietpreises.
  • Kündigung 29 bis 15 Tage vor Mietbeginn: 80 % des Mietpreises.
  • Kündigung weniger als 15 Tage vor Mietbeginn oder während der Mietzeit: 90 % des Mietpreises.

Weitergehende Schadensersatzansprüche des Vermieters bleiben unberührt. Der Mieter kann nachweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

7.3 Stornierungsbedingungen

Der Mieter kann seine Buchung unter folgenden Bedingungen stornieren (maßgeblich ist der schriftliche Eingang der Stornierung beim Vermieter):

  • Stornierung bis 61 Tage vor Mietbeginn: 20 % des Mietpreises (mindestens 100,- €).
  • Stornierung 60 bis 30 Tage vor Mietbeginn: 40 % des Mietpreises.
  • Stornierung 29 bis 15 Tage vor Mietbeginn: 80 % des Mietpreises.  
  • Stornierung weniger als 15 Tage vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises.

Die Stornierung muss schriftlich erfolgen. Einnahmen aus anderweitiger Vermietung und ersparte Aufwendungen werden angerechnet. Der Mieter kann nachweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

7.4 Nichtabnahme des Reisemobils

Nimmt der Mieter das Reisemobil nicht ab, ohne wirksam storniert zu haben, und besteht kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt der Vermieter keiner Vertragsaufhebung zu, behält der Vermieter den Anspruch auf den vollen Mietpreis. Einnahmen aus anderweitiger Vermietung und ersparte Aufwendungen werden angerechnet. Bei Nicht-Weitervermietung werden die ersparten Aufwendungen pauschalisiert. Der Mieter zahlt mindestens 90 % des Mietpreises. Der Mieter kann nachweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

8. Ersatzfahrzeug

Wird das Reisemobil ohne Verschulden des Mieters zerstört oder ist seine Nutzung aufgrund eines vom Mieter nicht verschuldeten Defekts oder Schadens voraussichtlich unangemessen lange nicht möglich, behält sich der Vermieter das Recht vor, dem Mieter ein vergleichbares oder größeres Ersatz-Reisemobil zur Verfügung zu stellen. Stellt der Vermieter innerhalb einer angemessenen Frist ein solches Ersatzfahrzeug bereit, besteht kein Kündigungsrecht des Mieters. Höhere Nebenkosten durch das Ersatzfahrzeug (z.B. Fähr- oder Mautgebühren, Betriebskosten) trägt der Mieter. Der Mieter kann die Annahme eines größeren Reisemobils ablehnen, wenn berechtigte Interessen entgegenstehen.

Bietet der Vermieter ein Ersatz-Reisemobil einer niedrigeren Kategorie an und nimmt der Mieter dieses an, wird die Mietpreisdifferenz erstattet.

9. Pflichten des Mieters, Verhalten bei Unfällen und Schäden

9.1 Pflichten des Mieters

Das Reisemobil darf nur vom Mieter und den im Mietvertrag genannten Fahrern gefahren werden (außer in Notfällen). Der Mieter muss dem Vermieter die Namen und Adressen aller Fahrer mitteilen und Kopien von Führerschein und Personalausweis hinterlegen.

Der Mieter ist verpflichtet, alle Fahrer über diese Mietbedingungen zu informieren.

Vor der Überlassung des Reisemobils an einen berechtigten Fahrer muss sich der Mieter von dessen Fahrtüchtigkeit überzeugen und sicherstellen, dass kein Fahrverbot besteht.

Beim Verlassen des Reisemobils sind die vorhandenen Diebstahlsicherungen zu nutzen (insbesondere Verschließen und Einrasten des Lenkradschlosses). Fahrzeugpapiere und Schlüssel sind mitzuführen und vor unbefugtem Zugriff zu schützen.

Der Mieter darf keine technischen oder optischen Veränderungen am Reisemobil vornehmen.

Die Mitnahme von Haustieren ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Vermieters erlaubt. Bei Zustimmung ist der Mieter für die sach- und artgerechte Mitnahme und den Transport verantwortlich.

Bei der Beförderung von Personen, insbesondere Kindern bis 12 Jahren, ist § 21 StVO (Straßenverkehrsordnung) zwingend zu beachten.

9.2 Verhalten bei Unfällen und Schäden

Bei Unfällen, Brand, Diebstahl oder sonstigen Schäden muss der Mieter/Fahrer unverzüglich die Polizei und den Vermieter informieren. Bei Unfällen (auch ohne Beteiligung Dritter) muss der Mieter/Fahrer am Unfallort bleiben, bis er seinen Pflichten zur Sachverhaltsaufklärung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere § 142 StGB) nachgekommen ist. Wird die Unfallaufnahme von der Polizei verweigert, muss der Mieter dies dem Vermieter nachweisen.

Der Mieter muss den Vermieter unverzüglich schriftlich und detailliert über den Hergang und die Folgen des Unfalls/Schadens informieren (auch bei geringfügigen Schäden). Der Bericht muss Namen und Adressen der Beteiligten und Zeugen sowie Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Der Mieter ist nicht berechtigt, gegenüber Dritten Schuldanerkenntnisse abzugeben. Sonstige kleinere Schäden sind dem Vermieter spätestens bei der Rückgabe mitzuteilen.

10. Übergabe und Rücknahme des Reisemobils

Bei Übergabe und Rücknahme überprüfen Vermieter und Mieter gemeinsam das Fahrzeug und das Zubehör (auf Vorhandensein, Beschädigungen, Betriebsbereitschaft, Betankung und Sauberkeit) und füllen ein Übergabe- bzw. Rücknahmeprotokoll aus, in dem die Feststellungen dokumentiert werden. Der Vermieter behält sich die Geltendmachung verdeckter Schäden auch nach Unterzeichnung des Rücknahmeprotokolls vor.

Der Mieter verpflichtet sich, das Reisemobil zum vereinbarten Zeitpunkt innen gereinigt und im Zustand gemäß Übergabeprotokoll am vereinbarten Ort und während der üblichen Geschäftszeiten (Aushang in den Geschäftsräumen des Vermieters) zurückzugeben.

  • Innenraum: Besenrein, alle Oberflächen gereinigt, Kühlschrank geleert und gereinigt, Toilette und Fäkaltank entleert und gereinigt, Polster und Teppiche gesaugt.
  • Außenbereich: Grobe Verschmutzungen entfernt.

Erfolgt die Rückgabe nicht in diesem Zustand, behält sich der Vermieter die Berechnung einer Reinigungspauschale gemäß der gültigen Preisliste vor.

Das Reisemobil wird vollgetankt übergeben und muss vollgetankt zurückgegeben werden.

Bei nicht vollgetankter Rückgabe trägt der Mieter die Kosten für die Betankung durch den Vermieter (2,50 € pro fehlendem Liter Kraftstoff sowie eine Aufwandspauschale von 50,- €).

Eine Einwegmiete ist nicht möglich.

Bei Verletzung der Rückgabepflicht haften mehrere Mieter gesamtschuldnerisch.

Kommt der Mieter seiner Rückgabepflicht auch nach Aufforderung nicht nach oder ist er für den Vermieter nicht erreichbar, behält sich der Vermieter die Erstattung einer Strafanzeige vor. Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Mieter, sofern er den Verstoß zu vertreten hat.

11. Versicherung des Reisemobils

Die Versicherung des Reisemobils entspricht den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB).  

Sie umfasst eine Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten (unbegrenzte Deckung für Sach- und Vermögensschäden, max. 4 Mio. € für Personenschäden) sowie eine Teil- und Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung jeweils 1.500 € pro Schadenfall.

12. Mängel und Reparaturen

Treten während der Mietdauer Mängel/Schäden am Reisemobil auf, kann der Mieter Reparaturen zur Gewährleistung der Betriebs- und Verkehrssicherheit bis zu einem Preis von 150,00 € ohne Weiteres, größere Reparaturen nur mit Einwilligung des Vermieters in einer Fachwerkstatt beauftragen. Der Vermieter trägt die Reparaturkosten gegen Vorlage der Originalbelege und der ausgetauschten Teile, sofern der Mieter nicht gemäß Punkt 13 für den Schaden haftet. Dies gilt nicht für Reifenschäden.

Führt ein vom Vermieter zu vertretender Mangel zu einer notwendigen Reparatur und lässt der Mieter diese nicht selbst beheben, muss er den Mangel dem Vermieter unverzüglich anzeigen und eine angemessene Frist zur Reparatur setzen. Bei landesspezifischen Gegebenheiten (z.B. Infrastruktur), die die Reparatur verzögern, verlängert sich die Frist entsprechend.

13. Haftung

13.1 Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet für Schäden im Rahmen der bestehenden Versicherungsdeckung. Für nicht durch die Versicherung gedeckte Schäden haften der Vermieter, seine Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen wie folgt:

Bei Sach- und Vermögensschäden ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren und typischen Schaden begrenzt.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter vertraut und vertrauen darf.

Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

Der Vermieter haftet nicht für Gegenstände des Mieters, die dieser bei Rückgabe des Reisemobils nicht mitnimmt.

13.2 Haftung des Mieters

Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter für Schäden oder den Verlust des Reisemobils wie folgt:

Bei leicht fahrlässig verursachten Schäden oder Verlust haftet der Mieter während der Mietdauer pro Schadensfall bis zur Höhe des vereinbarten Selbstbehalts der Versicherung.

Bei vorsätzlich verursachten Schäden entfällt die Haftungsbeschränkung auf den Selbstbehalt; der Mieter haftet in voller Höhe.

Bei grob fahrlässiger Schadensverursachung richtet sich die Haftung des Mieters nach dem Grad des Verschuldens bis zur Höhe des Gesamtschadens.

Die Haftungsbeschränkung auf den Selbstbehalt gilt nicht, wenn:

  • Der Mieter oder der Fahrer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt.
  • Der Mieter bei einem Unfall vorsätzlich oder grob fahrlässig die Polizei nicht hinzuzieht, es sei denn, die Pflichtverletzung hatte keinen Einfluss auf die Feststellung des Schadensgrundes oder der Schadenshöhe.

Auch in diesen Fällen haftet der Mieter bei grober Fahrlässigkeit entsprechend dem Grad des Verschuldens bis zur Höhe des Gesamtschadens. Der Mieter trägt die Beweislast für das Nichtvorliegen grober Fahrlässigkeit.

Für von der Teilkaskoversicherung gedeckte Schäden (insbesondere Steinschlag und Hagel) haftet der Mieter in Höhe des vereinbarten Selbstbehalts von 1.500,- €, sofern die Versicherung zur Schadensregulierung verpflichtet ist und der Schaden nicht vom Vermieter verursacht wurde.

Bei verspäteter Rückgabe haftet der Mieter ab Verzugsbeginn gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

Für nicht von der Versicherung gedeckte Schäden (z.B. Reifenschäden durch Nägel/Schrauben oder Verkehrsdelikte) sowie nach Ablauf der Mietdauer haftet der Mieter in vollem Umfang nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.

Mehrere Mieter haften gesamtschuldnerisch.

Für Schäden am Reisemobil oder an Dritten durch mitgeführte Tiere haftet der Mieter gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.

Der Mieter stellt den Vermieter von allen während der Nutzung anfallenden und vom Mieter zu vertretenden Gebühren, Abgaben, Bußgeldern und Strafen frei. Entsprechende Kostenbescheide werden zzgl. einer Bearbeitungsgebühr (gemäß Zusatzinformationen zum Mietvertrag) an den Mieter weitergeleitet, es sei denn, der Mieter weist nach, dass kein oder ein geringerer Aufwand/Schaden entstanden ist.

Der Mieter haftet unbeschränkt für Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften sowie sonstige Gesetze und für Besitzstörungen, die er oder Dritte, denen er das Fahrzeug überlässt, verursachen. Der Mieter stellt den Vermieter von allen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren und sonstigen Kosten frei, die Behörden oder Dritte aufgrund solcher Verstöße vom Vermieter erheben. Für den Verwaltungsaufwand bei Anfragen von Verfolgungsbehörden oder Dritten zur Ermittlung von Ordnungswidrigkeiten, Straftaten oder Störungen während der Mietzeit erhebt der Vermieter eine Aufwandspauschale von 29,- € (inkl. MwSt.) pro Anfrage, es sei denn, der Mieter weist einen geringeren oder keinen Aufwand/Schaden nach; weitergehende Schadensersatzansprüche des Vermieters bleiben unberührt.

Solange die Schuldfrage ungeklärt ist, kann der Vermieter die Kaution einbehalten.

14. Datenschutz, Datenverarbeitung, Datennutzung und Fahrzeugortung

Der Vermieter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mieters und Fahrers zur Vertragserfüllung als verantwortliche Stelle im Sinne der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes.

Der Vermieter kann diese Daten an Vertragspartner und beauftragte Dritte (z.B. Inkassounternehmen) übermitteln, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.

Eine Übermittlung an Dritte (insbesondere Behörden) kann auch erfolgen, wenn eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Vermieters oder eines Dritten (z.B. Strafverfolgung) erforderlich ist und keine überwiegenden schutzwürdigen Interessen des Mieters/Fahrers entgegenstehen.

Sofern das Reisemobil mit einem Ortungssystem ausgestattet ist, kann der Vermieter die Positionsdaten feststellen und das Reisemobil im Alarmfall (Diebstahl, Raub, Sabotage, Verstoß gegen Einreisebeschränkungen) orten und stilllegen. Diese Daten werden ausschließlich zur Ortung und Stilllegung im Alarmfall verwendet.

15. Schlussbestimmungen

Ausschließlich die deutschsprachige Version dieser Mietbedingungen ist verbindlich, auch wenn dem Mieter eine Übersetzung zur Verfügung gestellt wird. Bei Widersprüchen zwischen der deutschen und einer übersetzten Version gilt die deutsche Fassung.

Erfüllungsort ist der Sitz des Vermieters.

 Änderungen dieser Mietbedingungen und zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform beider Parteien, sofern sie mündliche Vereinbarungen im Vorfeld und zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses betreffen. Erklärungen Dritter haben keine bindende Wirkung auf das Mietverhältnis.

Für den Vertrag zwischen Vermieter und Mieter gilt ausschließlich deutsches Recht. Vorrangig gelten die Bestimmungen des Mietvertrags einschließlich dieser Mietbedingungen, ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen.

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Ist der Mieter Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Geschäftssitz des Vermieters ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus diesem Vertrag. Dies gilt auch für Personen ohne allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder Personen, die nach Vertragsabschluss ihren Wohnsitz/Aufenthaltsort außerhalb Deutschlands verlegt haben oder deren Wohnsitz/Aufenthaltsort bei Klageerhebung unbekannt ist.

Media-Concepts GmbH – www.camper-bs.de